Hausordnung
Präambel – Das Zusammenleben im Eldalio
Liebe Bewohner*innen,
herzlich willkommen im Eldalio. Es freut uns sehr, dass Ihr Euch dafür entschieden habt eine Zeit lang bei uns zu leben und Euch auf die Gemeinschaft des Eldalio einzulassen und Euch auch selbst einzubringen.
Wir möchten Menschen ein Zuhause bieten, die für eine Zeit in unserer wunderschönen Gegend aus beruflichen oder privaten Gründen verweilen. Wir bieten eine persönliche und familiäre Alternative zu einem monatelangen und anonymen Hotelleben oder zu einem einsamen Apartment in einer fremden Stadt.
Das Eldalio ist komplett kernsaniert und sehr aufwändig renoviert. In einem sehr stilvollen Gründerzeithaus kombinieren wir eine charmante und hochwertige Einrichtung mit moderner Technik.
In diesem Rahmen möchten wir mit Eurer Unterstützung den richtigen Mix aus Privatsphäre und Zusammenleben kreieren.
Um das zu erreichen und auch um Schäden an unserem Haus und Eurem zeitweisen Zuhause zu verhindern, haben wir uns erlaubt einige Spielregeln aufzustellen, die in unserer Hausordnung münden.
Regel 1
Die Teilnahme am Zusammenleben im Eldalio erfordert ständige gegenseitige Rücksicht. Wer im Eldalio lebt, verhält sich bitte so, dass keine andere Person geschädigt wird oder sich in seiner Privatsphäre gestört fühlt.
Sauberkeit und Ordnung
Für die Ordnung und Sauberkeit im kompletten Haus tragen alle Hausbewohner gleichermaßen Verantwortung. Die Gemeinschaftsräume werden durch die Betreibergesellschaft regelmäßig gereinigt. Trotzdem wird erwartet, dass Ihr in den Gemeinschaftsräumen keine persönlichen Gegenstände, Geschirr, Abfall, Flaschen oder Essensreste liegen lasst, sondern die Räume und Flächen immer aufgeräumt verlasst.
Sollte euch einmal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, ist dies sofort zu beseitigen.
In euren privaten Zimmern bitten wir Euch, dass Ihr die gleiche Sorgfalt und Sauberkeit walten lasst, wie sie von Euch im gesamten Objekt erbeten wird. So kommt zum Beispiel der ordnungsgemäßen Lagerung von Lebensmittel und Getränken eine besondere Bedeutung zu. Es ist nicht gestattet in den Zimmern zu kochen oder Essen zuzubereiten
Lüften Sorgfaltspflicht und Umgang mit Heizung und Klimaanlage
Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Zimmer zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Zur Vermeidung von Schimmelbildung sind die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen. Bitte benutzt zum Beispiel die Klimaanlage nur zum Kühlen, wenn die Fenster geschlossen sind. Die Klimaanlagen können auch Warmluft abgeben, sollten für die Aufwärmung des Raumes nur für den Fall genutzt werden, falls die Heizung ausgefallen sein sollte.
Nutzung der Gemeinschaftsküche
In unserer Form des Zusammenlebens kommt der Gemeinschaftsküche eine besondere Bedeutung zu. Sie ist stets ein zentraler Ort des Zusammentreffens an dem Gemeinschaftsgefühl entstehen und viel Austausch stattfinden wird.
An diesem Ort erwarten alle zurecht voneinander ein besonderes Maß an Ordnung und Sauberkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme. Jedem Zimmer steht ein eigenes Fach in einem Kühlschrank und ein Fach im Küchenbereich zur Verfügung. Dort könnt Ihr alles Lagern was Ihr zum Kochen und Essen für Euch persönlich benötigt. Töpfe, Geschirr und Besteck und weiteres Küchenzubehör werden vom Gastgeber gestellt. Bitte haltet Eure persönlichen Fächer stets sauber und lagert Euer Essen immer sachgemäß und entsorgt ungenießbare Lebensmittel rechtzeitig. Nach dem Kochen sollte jeder sein dreckiges Geschirr und die benutzten Töpfe und Pfannen in die Spülmaschine räumen und seinen Arbeitsplatz reinigen. Auch sollten heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte gestellt werden. Benutzt zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage.
Entsorgung
Der Abfall wird nach Restmüll, Papier, Plastik und Biomüll getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeidet alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).
Ruhezeiten
Montag bis Samstag: 22:00 – 08:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 22:00 – 08:00 Uhr und 12:00 – 13:00 Uhr
Diese Ruhezeiten gelten für die Innen- und Außenbereiche
In den eigenen Zimmern sollten die Geräusche, zum Beispiel durch das TV-Gerät, Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
Gäste
Ihr könnt selbstverständlich Besuche empfangen. Für die Besucher*innen gilt ebenfalls die Hausordnung und Ihr seid für das Verhalten Eures Besuches verantwortlich. Übernachtungsgäste sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Betreibergesellschaft und gegen einen zu vereinbarenden Aufpreis gestattet. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.
Parkmöglichkeiten und Abstellen von Fahrrädern
Soweit ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Garagentor sollte immer geschlossen bleiben. Im Innenhof des Hauses gibt es die Möglichkeit eigene Fahrräder abzustellen. Das Abstellen der Fahrräder vor dem Gebäude ist nicht gestattet.
Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Teilt uns daher entstandenen Schaden mit, so dass wir diesen, nicht erst nach Eurer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Brandschutz
Der Brandschutz im Objekt richtet sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Mieter sind verpflichtet, sich nach ihrem Einzug über die Brandschutzvor-kehrungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. Im Treppenhaus ist das Deponieren von Gegenständen (Möbel, Schuhen usw.) untersagt.
Hausrecht und Überwachung
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Zimmer ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Chipkarte
Bitte gebt die Chipkarte nie aus der Hand. Ein Verlust der Karte ist umgehend zu melden. Die Karte ist vor Abreise wieder im Hotel Krone abzugeben.
Wertsachen
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen und Unterlagen.
Internet/WLAN
In der Wohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Der Zugangs-Code wird Euch vor Ort mitgeteilt.
Die Nutzung des Internets ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus.
Rauchen
Rauchen ist in dem gesamten Gebäude und den dazu gehörenden Flächen nicht gestattet. Zum Rauchen ist das Gebäude bzw. Gelände zu verlassen. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Geldstrafe von 250 € zuzüglich der Kosten für Reinigung, Deodorieren, Ozonbehandlung und Reparatur von Schäden erhoben.
Haustiere
Das Mitbringen oder Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
Alkohol, illegale Aktivitäten
Unangemessener Alkoholkonsum und jede Art von illegalen Aktivitäten, wie zum Beispiel das Konsumieren, Lagern und die Weitergabe von Drogen führen zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages.
Abschluss
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und ihre Einhaltung ist erforderlich. Verstöße gegen die Hausordnung können, je nach Schweregrad, zu einer polizeilichen Anzeige und einer fristlosen Kündigung mit einer sofortigen Verweisung des Hauses führen. Die Verwaltung behält sich vor, ein Hausverbot auszusprechen.
Mit der Buchung des Zimmers gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.